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    Zustimmungspflicht von Gesellschaftern zu Gesellschafterbeschlüssen aus Treuepflicht

    von Dr. Lukas Fantur | 27. Dezember 2025

    Treuepflicht als Ausgangspunkt

    Gesellschafter unterliegen gegenüber der Gesellschaft einer Treuepflicht. Aus dieser kann sich in Ausnahmefällen auch eine Verpflichtung ergeben, einem Gesellschafterbeschluss zuzustimmen.

    Zustimmung nur als ultima ratio

    Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass eine Zustimmungspflicht nicht die Regel, sondern nur als letztes Mittel (ultima ratio) in Betracht kommt. Die Entscheidungsfreiheit der Gesellschafter bleibt grundsätzlich gewahrt.

    Voraussetzungen für eine Zustimmungspflicht

    Eine aus der Treuepflicht abgeleitete Zustimmungsverpflichtung setzt voraus, dass der Beschluss

    Bedeutung der Entscheidung

    Mit dieser Entscheidung betont der OGH die engen Grenzen, innerhalb derer Gesellschafter gegen ihren Willen zur Zustimmung verpflichtet werden können.

    Die Aussagen des OGH zusammengefasst:

    Eine sich aus den Treuepflichten gegenüber der Gesellschaft ergebende Zustimmungsverpflichtung der Gesellschafter ist im Allgemeinen ultima ratio; der Beschluss muss

    Quelle: OGH 18.02.2025, 6 Ob 65/24p = GES 2025, 64)

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