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Kriterien zur Auswahl des Stiftungsprüfers
von Dr. Lukas Fantur | 23. Dezember 2025
Stiftungsprüfer: Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit der gerichtlichen Auswahl des Stiftungsprüfers.
Er ging der Frage nach, welche Bedeutung Vorschlagsrechten aus der Stiftungsurkunde und formalen Qualifikationen zukommt.
Auswahl des Stiftungsprüfers: Die wesentlichen Aussagen des OGH
1. Vorschlagsrecht zu Stiftungsprüfer in der Stiftungsurkunde
Enthält die Stiftungsurkunde ein Vorschlagsrecht zur Bestellung des Stiftungsprüfers, hat das Gericht darauf Bedacht zu nehmen, ist aber nicht daran gebunden.
2. APAG-Zertifizierung des Stiftungsprüfers
Eine Zertifizierung nach dem APAG ist für Stiftungsprüfer grundsätzlich nicht verpflichtend. Sie kann jedoch als sachgerechter Entscheidungsparameter herangezogen werden, insbesondere im Rahmen der Ermessensentscheidung des Gerichts.
Praktische Konsequenzen für die Auswahl des Stiftungsprüfers
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Stiftungen sollten Vorschlagsrechte klar und begründet ausüben, um das gerichtliche Ermessen positiv zu beeinflussen.
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Eine APAG-Zertifizierung ist kein Muss, erhöht aber die Bestellungschancen und kann im Streitfall argumentativ Gewicht haben.
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Gerichte können vom Vorschlag abweichen, wenn Objektivitäts-, Qualifikations- oder Unabhängigkeitsbedenken bestehen.
Quelle: OGH 26.03.2025, 6 Ob 2/25z
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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