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    Vorstandsbeschluss zur Einberufung der Hauptversammlung

    von Dr. Lukas Fantur | 23. Dezember 2025

    Die Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit mehrgliedrigem Vorstand setzt – mangels abweichender satzungsmäßiger Regelung – einen entsprechenden Vorstandsbeschluss voraus.

    Dazu gibt es eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:

    Die wesentlichen Aussagen des OGH 

    1. Bei einem mehrgliedrigen Vorstand erfordert die Einberufung der Hauptversammlung einer AG – sofern in der Satzung nichts Gegenteiliges geregelt ist – einen Vorstandsbeschluss.
    2. Eine förmliche Dokumentation der Beschlussfassung ist jedoch nicht angeordnet.
    3. Fehlt der Vorstandsbeschluss, hat dies die Nichtigkeit der in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse zur Folge.

    Quelle: OGH 26.03.2025, 6 Ob 47/24s.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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