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    Bloße (Namens-)Kurzbezeichnungen in der Firma einer Rechtsanwalts-GmbH unzulässig

    von Dr. Lukas Fantur | 21. Dezember 2025

    Die richtige Firmenbezeichnung einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist nicht nur eine Frage des Marketings, sondern unterliegt in Österreich klaren gesellschafts- und standesrechtlichen Vorgaben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt, dass bloße Namens- oder Abkürzungsbezeichnungen in der Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft nicht zulässig sind.

    Dies ist besonders relevant für Kanzleien, die mit Kurzbezeichnungen, Initialen oder Fantasiebezeichnungen auftreten möchten.

    Firma der Rechtsanwalts-GmbH: Zentrale Aussagen der Entscheidung

    Der OGH hält in seiner Entscheidung ausdrücklich fest:

    1. Zwingender Namensbestandteil in der Firma

    Die Firma einer Rechtsanwaltsgesellschaft muss zwingend einen Namensbestandteil enthalten.

    Das bedeutet: Mindestens der Name eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin muss im Firmenwortlaut vollständig genannt sein.

    2. Kurzbezeichnungen ersetzen keinen Namen

    (Namens-)Kurzbezeichnungen, wie etwa Initialen, Abkürzungen oder verkürzte Formen, dürfen nicht anstelle eines Namensbestandteils in die Firma aufgenommen werden.

    Sie können daher keinen voll ausgeschriebenen Namen ersetzen.

    Rechtliche Einordnung (Firma der Rechtsanwalts-GmbH)

    Die Entscheidung steht im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben für Rechtsanwälte sowie den allgemeinen Grundsätzen des Firmenrechts. Ziel ist insbesondere:

    Gerade bei Rechtsanwaltsgesellschaften kommt der Namensführung eine besondere Bedeutung zu, da sie Rückschlüsse auf die persönliche Haftung und fachliche Verantwortung zulässt.

    Bedeutung für die Praxis zur Firma der Rechtsanwalts-GmbH

    Für bestehende und neu gegründete Rechtsanwaltsgesellschaften bedeutet die Entscheidung:

    Quelle: OGH 12.05.2025, 19 Ob 2/24v

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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