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Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung
von Dr. Lukas Fantur | 21. Dezember 2025
Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz zur Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers kurz zusammengefasst:
Die Kernaussagen des OLG Linz
Bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit ist eine redliche wirtschaftliche Gebarung der Schuldner zugrunde zu legen.
Der Eintritt der Zahlungsfähigkeit wird nicht dadurch hinausgeschoben, dass es einem Schuldner gelingt, sich durch Täuschung immer wieder Kreditmittel von neuen Gläubigern zu verschaffen, deren Rückzahlung ihm unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr möglich ist, mag er damit auch seinen laufenden Zahlungsverkehr aufrecht erhalten können.
Die Haftung des Geschäftsführers verringert sich um die Insolvenzquote, die ein von ihm unzulässigerweise befriedigter Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte. Dies ist vom beklagten Geschäftsführer jedoch als anspruchsmindernde Tatsache substantiiert zu behaupten bzw. einzuwenden.
Quelle: OLG Linz 23.01.2025, 3 R 145/24z
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.
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