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  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Spezialierung auf Gesellschafter-streit und Konflikte in Gesellschaften.

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    Jahresabschluss nicht offengelegt? Wenn fehlende Größenmerkmale teuer werden

    von Dr. Lukas Fantur | 14. Dezember 2025

    Eine GmbH legt ihren Jahresabschluss nicht zum mFirmenbuch offen. Auch die Größenmerkmale fehlen. Dem Firmenbuchgericht ist daher nicht erkennbar, wie groß das Unternehmen wirklich ist. Klingt harmlos – kann aber schnell teuer werden.

    Worum es rechtlich geht

    GmbHs müssen ihren Jahresabschluss beim Firmenbuch einreichen. Zusätzlich müssen die Größenmerkmale angegeben werden, damit klar ist, ob es sich um eine kleine, mittlere oder große Gesellschaft handelt. Diese Einstufung ist wichtig, weil sie Einfluss auf Pflichten und Strafen hat.

    Entscheidung des OGH: Im Zweifel „groß“

    Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 16.10.2025 (6 Ob 230/24b) klargestellt:

    Können aus dem Firmenbuchakt die Größenklassen nicht verlässlich beurteilt werden, weil keine Bilanz vorgelegt und die Größenmerkmale nicht bekannt gegeben wurden, ist von einer großen Gesellschaft auszugehen. Die Zwangsstrafe ist dann auch nach dieser Annahme zu bemessen.

    Warum das problematisch ist

    Große Gesellschaften unterliegen strengeren Regeln. Entsprechend fallen die Zwangsstrafen höher aus, selbst wenn das Unternehmen tatsächlich kleiner wäre.

    Fazit: Offenlegung schützt

    Wer seinen Jahresabschluss rechtzeitig offenlegt und die Größenmerkmale angibt, vermeidet unnötige Risiken. Fehlende Angaben führen zu strengeren Strafen.

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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