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Gesetzesentwurf für grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
von Dr. Lukas Fantur | 26. April 2007
Das Justizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union („EU-Verschmelzungsgesetz“) zur Begutachtung gegeben.
Das Gesetz soll die Richtlinie 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten umsetzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU soll damit erleichtert werden, indem eine geschlossene Rechtsgrundlage hiefür geschaffen wird. Damit verbunden sind Änderungen einiger anderer Gesetze, wie des Firmenbuchgesetzes, des Gerichtsgebührengesetzes, des Rechtspflegergesetzes und des GmbH-Gesetzes.
Die Begutachtungsfrist endet am 18. Mai 2007.
Quelle: Justizministerium
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Themen: Umgründungen | 0 Kommentare »