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Deutschland reformiert Verschmelzung und Spaltung
von Dr. Lukas Fantur | 9. Juli 2010
Die deutsche Bundesregierung hat am 7. Juli 2010 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der zu Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen führen soll.
Ziel ist es, die Kosten von Umgründungen zu reduzieren, insbesondere von Aktiengesellschaften.
Eckpunkte des Gesetzentwurfes:
Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung
Eine Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umgründungsmaßnahme beschließen soll, durch
- die Möglichkeit der Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Weg
- die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.
Vereinfachung beim Up-Stream-Merger
Bei der Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft kann in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichtet werden.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer 90%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist eine Modifizierung des sogenannten „Squeeze-out“ (Ausschluss von Minderheitsaktionären) vorgesehen.
Vereinfachung bei Prüfungen
Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz und dem Aktiengesetz durch dieselben Sachverständigen durchführen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung des dt. Bundesjustizministeriums vom 07.07.2010
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
Themen: Umgründungen | 0 Kommentare »