GmbH-Gründung durch einen Bevollmächtigten
von Dr. Lukas Fantur | 20. August 2010
Die Gründer einer GmbH können sich beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags, der der Beurkundung durch einen Notariatsakt bedarf, vertreten lassen. Dazu erging kürzlich eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
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