Rückübertragung eines treuhändig gehaltenen GmbH-Geschäftsanteils vom Treuhänder an den Treugeber
von Dr. Lukas Fantur | 15. Mai 2015
Die Abtretungsverpflichtung eines Treuhänders an den Treugeber für den Fall der Auflösung der Treuhandschaft an einem GmbH-Geschäftsanteil ist nicht notariatsaktpflichtig. Für die Durchführung der Rückübertragung („das Verfügungsgeschäft“) ist dennoch ein Notariatsakt erforderlich. Dieser kann auch durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden.
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