Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer Gesellschaft nach Österreich
von Dr. Lukas Fantur | 13. September 2014
Gesellschaften, die nach dem Recht eines anderen EWR-Vertragsstaates gegründet wurden, können sich in eine österreichische Gesellschaft identitätswahrend umwandeln und damit eine grenzüberschreitende Sitzverlegung herbeiführen.
Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof in Wien entschieden.
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von Dr. Lukas Fantur | 18. Dezember 2008
EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften
Die EU-Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG und 48 EG) steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die es einer nach dem nationalen Recht dieses Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaft verwehren, ihren Sitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und dabei ihre Eigenschaft als Gesellschaft nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zu behalten.
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