Firmenbuch-Anträge: Nur elektronisch oder auch auf Papier zulässig?
von Dr. Lukas Fantur | 6. Oktober 2010
Die Pflicht von Rechtsanwälten, sich des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) zu bedienen, ist als lex imperfecta anzusehen, d.h. die Nichteinhaltung bleibt ohne Rechtsfolge.
Das entchied das Oberlandesgericht Wien.
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