Einberufung einer zweiten Generalversammlung im Fall der Beschlussunfähigkeit
von Dr. Lukas Fantur | 25. Januar 2010
Generalversammlung – Anwesenheitsquorum
Sofern der Gesellschaftsvertrag einer GmbH nichts anderes vorsieht, kann eine Beschlussfassung in der Generalversammlung nur erfolgen, wenn wenigstens 10 % des Stammkapitals anwesend bzw vertreten sind (§ 38 Abs 6 GmbHG).
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