Haftung des Abschlussprüfers bei Verletzung der Redepflicht
von Dr. Lukas Fantur | 5. April 2021
Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet. Verletzt er diese Pflicht, so ist er der Gesellschaft zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Das bezieht sich auch auf die Redepflicht.
Weiterlesen »Verjährung der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber geschädigten Dritten
von Dr. Lukas Fantur | 12. September 2012
Abschussprüfer: Ansprüche aus der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber geschädigten Dritten verjähren in 5 Jahren. Das wurde vom Obersten Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Darlehensgeber, der sein Darlehen der Gesellschaft im Vertrauen auf die Richtigkeit der Bilanz gewährt hatte.
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