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    Haftungsfolgen unzulässiger Rechtsberatung und Vertragserrichtung durch Steuerberater

    von Dr. Lukas Fantur | 16. Januar 2009

    Haftpflichtversicherung bei Tätigkeiten außerhalb des Berufsbildes leistungsfrei

    Manche Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder) verfassen für ihre Klienten auch Verträge. Passiert ein Fehler, kann das für den Klienten den Ruin bedeuten. Denn die Haftpflichtversicherung der Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder) ist in so einem Fall leistungsfrei und zahlt nicht.

    Gesellschaftsvertrag vom Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder)

    Ein Steuerberater hatte einer Familie, bei der die Großmutter nach außen hin als Einzelunternehmen ein Delikatessengeschäft im 9. Wiener Gemeindebezirk betrieben hat, aus steuerlichen Erwägungen zur Gründung eine Familiengesellschaft geraten und gleich selbst den Gesellschaftsvertrag errichtet, obwohl das einem Steuerberater (Witschaftstreuhänder) berufsrechtlich verboten ist.

    Mietrecht nicht bedacht

    Die mietrechtlichen Konsequenzen kannte der Steuerberater nicht. Der Vermieter des Geschäftslokals konnte nämlich als Folge eine derart hohe Mietzinserhöhung durchsetzen, dass das (Familien-)Unternehmen in Konkurs gehen musste.

    Der Steuerberater ging ebenfalls in Konkurs: Seine Haftpflichtversicherung konnte die Abdeckung des angerichteten Schadens ablehnen, wei die Vertragsverfassung durch den Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder) von dessen Berufsbild nicht gedeckt war.

    Quelle: Völkl, AnwBl 2009, 27

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