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Notariatsaktspflicht für Offene Gesellschaft gefordert
von Dr. Lukas Fantur | 19. August 2009
Für eine Notariatsaktspflicht beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages einer Offenen Gesellschaft (OG) spricht sich Hans-Georg Koppensteiner (Professor emeritus an der Uni Salzburg) aus.
Die OG sei wegen ihrer unbeschränkten Haftung der Gesellschafter viel riskanter als die GmbH. Es sei nicht einzusehen, warum das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsberatung bei der OG geringer wäre als bei der GmbH. Formgebote für die OG dürften daher nicht weniger streng sein als für die GmbH, so Koppensteiner.
Quelle: Koppensteiner, Über Grenzen der Vertragsfreiheit im Innenverhältnis von GmbH und O(H)G, Der Gesellschafter (GesRZ) 2009, 197
Notariatsaktspflicht bei Offener Gesellschaft (OG) ist abzulehnen
Diese Auffassung ist meines Erachtens jedoch abzulehnen.
Der Umstand, dass es bei der OG und deren Vorgänger-Personengesellschaften seit Jahrhunderten keine Notariatsaktspflicht gibt, scheint mir im Gegenteil Argument dafür zu sein, auch bei der GmbH die Notariatsaktspflicht endlich abzuschaffen.
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht. Über mich.
- Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft
- Kein nachwirkendes Wettbewerbsverbot für einen aus einer OG vorzeitig ausgeschlossenen Gesellschafter
- Klage auf Unterfertigung einer Firmenbucheingabe
- Gesellschafter-Haftung bei OG und KG nach Zwangsausgleich
- Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft
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