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Limited-Gründung: Firmenbuchgerichte prüfen weiterhin sehr streng
von Dr. Lukas Fantur | 11. Oktober 2007
Die Firmenbuchgerichte gehen weiterhin sehr streng vor, wenn es um die Anmeldung der österreichischen Zweigniederlassung einer britischen Limited geht.
Gerichtsmitarbeiter vor Ort
Wie aus einer Entscheidung des OLG Wien (13.4.2007, 28 R 37/07b) hervorgeht, werden im Zuge der derartiger Anmeldungen sogar Gerichtsbedienstete vor Ort geschickt, um die tatsächliche Lage auszukundschaften.
Laut Aktenvermerk des Handelsgerichts Wien handelte es sich bei der in der Anmeldung angegebenen Geschäftsadresse um eine Wohnung ohne Firmenschild. Beim Läuten des Gerichtsbediensteten wurde nicht geöffnet. Dies führte (unter anderem) dazu, dass der Antrag auf Registrierung der Zweigniederlassung der Limited abgewiesen wurde.
Allerdings verabsäumte es das Firmenbuchgericht, dem Antragsteller zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ergebnis dieses „Lokalaugenscheins“ zu geben. Das Oberlandesgericht Wien hob daher den Beschluss des Handelsgerichtes Wien, mit dem die Eintragung der Limited-Zweigniederlassung verweigert worden war, auf und trug dem Handelsgericht eine Verfahrensergänzung auf. Dem Antragsteller muss nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
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