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Public Corporate Governance Kodex in Deutschland
von Dr. Lukas Fantur | 6. Juli 2009
Grundsätze guter Unternehmensführung für öffentliche Unternehmen in Deutschland
Die deutsche Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für den Bereich des Bundes beschlossen. Kern des Regelwerks ist der Public Corporate Governance Kodex, der die Gedanken der Corporate Governance auf die Besonderheiten öffentlicher Beteiligungsunternehmen ausrichtet.
Vorbild Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Public Corporate Governance Kodex orientiert sich in Aufbau und Terminologie am Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Regelungen zu den Verantwortungsbereichen von
- Geschäftsleitung,
- Aufsichtsrat und
- Anteilseignerversammlung sowie
- zur Rechnungslegung und
- Abschlussprüfung.
Comply or Explain
Dabei übernimmt der Public Corporate Governance Kodex den „comply or explain„-Mechanismus. Danach muss ein Unternehmen erklären, ob es den Empfehlungen des Kodex folgt.
Abweichungen muss das Unternehmen in seinem Corporate-Governance-Bericht offen legen und begründen. Zudem soll es den Corporate-Governance-Bericht auf seiner Internetseite veröffentlichen.
Public Corporate Governance Kodex – Anwendungsbereich
Mehrheitsbeteiligung des Bundes – verbindlich
Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes. Dies sind überwiegend Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deshalb ist der Public Corporate Governance Kodex rechtsformübergreifend formuliert und setzt andere Schwerpunkte als der Deutsche Corporate Governance Kodex.
Er enthält Regeln, die der Besonderheit öffentlicher Unternehmen Rechnung tragen. So haben Gesellschaften, die Zuwendungen nach öffentlichem Haushaltsrecht erhalten, besondere Regeln für die Verwendung dieser Mittel zu beachten.
Minderheitsbeteiligung des Bundes – Empfehlung
Unternehmen, bei denen der Bund lediglich eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wird die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex empfohlen.
Börsennotierte Gesellschaften – nicht anwendbar
Hingegen gilt für börsennotierte Gesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist – wie etwa der Deutschen Telekom AG – weiterhin der Deutsche Corporate Governance Kodex.
Quelle: Dt. Bundesjustizministerium, Pressemeldung vom 1. Juli 2009
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Über mich.
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