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Keine Verfahrenshilfe für GmbHs
von Dr. Lukas Fantur | 19. April 2011
Oberlandesgericht Wien ruft den Verfassungsgerichtshof an
Verfahrenshilfe: Seit dem Budgetbegleitgesetz 2009 kann nur mehr natürlichen Personen Verfahrenshilfe gewährt werden, nicht jedoch juristischen Personen, etwa einer GmbH.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
In dieser Gesetzesänderung durch das Budgetbegleitgesetz 2009 sieht das Oberlandesgericht Wien den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Eine sachliche Rechtfertigung für diese Schlechterstellung juristischer Personen ist nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Wien nicht gegeben.
Auch das Argument des Gesetzgebers, die vorgenommene Gesetzesänderung diene der Entlastung der Justiz, ist nach dem Oberlandesgericht kein sachlich gerechtfertigter Grund. Es könne nicht wegen einer personellen oder budgetären Entlastung in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte eingegriffen werden.
Verletzung der Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Ungleichbehandlung der natürlichen und der juristischen Personen in Bezug auf die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zu erlangen, verstoße aber auch gegen das in Art 6 Abs 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Gericht.
Das Oberlandesgericht Wien stellte daher an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, die Bestimmung des Budgetbegleitgesetzes 2009, mit der juristischen Personen die Verfahrenshilfe grundsätzlich gestrichen wurde, als verfassungswidrig aufzuheben.
Quelle: OLG Wien 04.04.2011, 10 Ra 8/11m
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