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GmbH-Mindeststammkapital ab 1. Juli 2010 auf 39.000 Euro angehoben
von Dr. Lukas Fantur | 2. Juli 2010
Neue Insolvenzordnung brachte stille Erhöhung auf 39.000 Euro
Eigentlich war zuletzt davon die Rede, das Mindeststammkapital bei der GmbH auf 10.000 Euro abzusenken.
Damit sollte auf den internationalen Wettbewerb der Rechtsformen reagiert werden.
Mit der am 1. Juli 2010 in Kraft getretenen neuen Insolvenzordnung wird allerdings der Mindestkapitaleinsatz bei der GmbH im Ergebnis sogar erhöht.
Denn Gesellschafter mit mehr als 50 % Beteiligung haften künftig auch noch für 4.000 Euro Anlaufkosten eines Insolvenzverfahrens (§ 72d der neuen Insolvenzordnung).
Meines Erachtens ist es nicht verfehlt, darin eine stille Anhebung des Mindestkapitals bei der GmbH auf 39.000 Euro zu sehen – vermutlich Weltrekord.
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Themen: GmbH, GmbH-Reform, Insolvenz | 1 Kommentar »
24. August 2018 um 16:50
8 Jahre später, unverändert aktuell. Da diese Regelung auch nicht öffentlich wahrnehmbar verkündet wurde, trifft es die betroffenen Gesellschafter im Insolvenzfall unvermittelt.