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	<title>Kommentare zu: GmbH-Mindeststammkapital: Anhebung auf 39.000 Euro geplant</title>
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	<description>Informationen zum GmbH-Recht und Gesellschaftsrecht.</description>
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		<title>Von: Dr. Lukas Fantur</title>
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		<dc:creator>Dr. Lukas Fantur</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2009 02:00:40 +0000</pubDate>
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		<description>Massgeblich ist nicht, wie die künftige Haftung des qualifizierten Gesellschafters für Konkursanlaufkosten bezeichnet wird und in welchem Gesetz (Konkursordnung; künftig: “Insolvenzordnung”) sie geregelt wird, sondern um was es sich dabei inhaltlich handelt.

Schon jetzt ist vorgesehen, dass noch ausständige Stammeinlagen aus Anlass des Konkurses von den Gesellschaftern einzufordern sind. Kommen nun noch weitere 4.000 Euro dazu - egal wie sie benannt werden - handelt es sich dabei in Wahrheit um eine Anhebung des gesetzlich geforderten Mindestkapitaleinsatzes eines (qualifizierten) Gesellschafters.

Das ist einer Erhöhung des Stammkapitals gleichzusetzen, auch wenn es nicht im GmbH-Gesetz, sondern im künftigen Insolvenzrecht geregelt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Massgeblich ist nicht, wie die künftige Haftung des qualifizierten Gesellschafters für Konkursanlaufkosten bezeichnet wird und in welchem Gesetz (Konkursordnung; künftig: “Insolvenzordnung”) sie geregelt wird, sondern um was es sich dabei inhaltlich handelt.</p>
<p>Schon jetzt ist vorgesehen, dass noch ausständige Stammeinlagen aus Anlass des Konkurses von den Gesellschaftern einzufordern sind. Kommen nun noch weitere 4.000 Euro dazu &#8211; egal wie sie benannt werden &#8211; handelt es sich dabei in Wahrheit um eine Anhebung des gesetzlich geforderten Mindestkapitaleinsatzes eines (qualifizierten) Gesellschafters.</p>
<p>Das ist einer Erhöhung des Stammkapitals gleichzusetzen, auch wenn es nicht im GmbH-Gesetz, sondern im künftigen Insolvenzrecht geregelt wird.</p>
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		<title>Von: Kurt Decker</title>
		<link>http://www.gmbhrecht.at/gmbh/gmbh-mindeststammkapital-anhebung-auf-39000-euro-geplant/comment-page-1/#comment-417</link>
		<dc:creator>Kurt Decker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jul 2009 15:12:53 +0000</pubDate>
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		<description>Auf den Punkt gebracht!

Die Zielsetzung, neben den organschaftlichen Vertretern einer juristischen Person auch deren Gesellschafter zur Tragung der Konkursanlaufkosten heranzuziehen, begegnet grundsätzlichen Bedenken und ist abzulehen. 

Eine derartige persönliche Haftung ist mit dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsgrundsatz, der anerkanntermaßen ein fundamentales Prinzip des Gesellschaftsrechts darstellt, nicht vereinbar. 

Darüber hinaus: für Unternehmensträger, welche in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben werden, erscheint eine Haftung der Aktionäre für die Konkursanlaufkosten schon auf den ersten Blick absurd. Eine rechtsformspezifische Haftung, die lediglich die Gesellschafter einer GmbH treffen soll, muss meines Erachtens daher auch aus Gleichheitsgründen abgelehnt werden. 

Die in der Insolvenzrechtsreformgruppe angedachte mögliche Alternative der Verlängerung des Zeitraums, in dem ehemalige organschaftliche Vertreter haften (§ 72a KO), erscheint ebenfalls bedenklich. Bereits gegen die derzeitige Bestimmung wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, die sich bei einer Verlängerung des &quot;Haftungszeitraumes&quot; eines ehemaligen organschaftlichen Vertreters noch verstärken würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Auf den Punkt gebracht!</p>
<p>Die Zielsetzung, neben den organschaftlichen Vertretern einer juristischen Person auch deren Gesellschafter zur Tragung der Konkursanlaufkosten heranzuziehen, begegnet grundsätzlichen Bedenken und ist abzulehen. </p>
<p>Eine derartige persönliche Haftung ist mit dem gesellschaftsrechtlichen Trennungsgrundsatz, der anerkanntermaßen ein fundamentales Prinzip des Gesellschaftsrechts darstellt, nicht vereinbar. </p>
<p>Darüber hinaus: für Unternehmensträger, welche in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben werden, erscheint eine Haftung der Aktionäre für die Konkursanlaufkosten schon auf den ersten Blick absurd. Eine rechtsformspezifische Haftung, die lediglich die Gesellschafter einer GmbH treffen soll, muss meines Erachtens daher auch aus Gleichheitsgründen abgelehnt werden. </p>
<p>Die in der Insolvenzrechtsreformgruppe angedachte mögliche Alternative der Verlängerung des Zeitraums, in dem ehemalige organschaftliche Vertreter haften (§ 72a KO), erscheint ebenfalls bedenklich. Bereits gegen die derzeitige Bestimmung wurden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht, die sich bei einer Verlängerung des &#8220;Haftungszeitraumes&#8221; eines ehemaligen organschaftlichen Vertreters noch verstärken würde.</p>
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	<item>
		<title>Von: GombotzD</title>
		<link>http://www.gmbhrecht.at/gmbh/gmbh-mindeststammkapital-anhebung-auf-39000-euro-geplant/comment-page-1/#comment-414</link>
		<dc:creator>GombotzD</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 13:15:58 +0000</pubDate>
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		<description>Danke für den gut aufgearbeiteten Artikel.
Den Standpunkt der Jungen Wirtschaft zu diesem Thema finden Sie unter:

http://twentyfourseven.cc/2009/07/gmbh-rechtsformen-bewegung-in-die-falsche-richtung/

Auch wir sind gegen diese indirekte Anhebung</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den gut aufgearbeiteten Artikel.<br />
Den Standpunkt der Jungen Wirtschaft zu diesem Thema finden Sie unter:</p>
<p><a href="http://twentyfourseven.cc/2009/07/gmbh-rechtsformen-bewegung-in-die-falsche-richtung/" rel="nofollow" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/twentyfourseven.cc/2009/07/gmbh-rechtsformen-bewegung-in-die-falsche-richtung/?referer=');">http://twentyfourseven.cc/2009/07/gmbh-rechtsformen-bewegung-in-die-falsche-richtung/</a></p>
<p>Auch wir sind gegen diese indirekte Anhebung</p>
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	<item>
		<title>Von: GmbH-Rechtsformen: Bewegung in die falsche Richtung! &#124; twentyfourseven.cc - das Magazin der Jungen Wirtschaft Wien</title>
		<link>http://www.gmbhrecht.at/gmbh/gmbh-mindeststammkapital-anhebung-auf-39000-euro-geplant/comment-page-1/#comment-413</link>
		<dc:creator>GmbH-Rechtsformen: Bewegung in die falsche Richtung! &#124; twentyfourseven.cc - das Magazin der Jungen Wirtschaft Wien</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jul 2009 13:15:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.gmbhrecht.at/?p=3992#comment-413</guid>
		<description>[...] des Stammkapitals bei der GmbH notwendig ist. Schön dargestellt wird dies in dem Kommentar in diesem Blog wo vor allem auf folgende Punkte hingewiesen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] des Stammkapitals bei der GmbH notwendig ist. Schön dargestellt wird dies in dem Kommentar in diesem Blog wo vor allem auf folgende Punkte hingewiesen [...]</p>
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