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Ähnliche Firmenwortlaute bei Konzerngesellschaften
von Dr. Lukas Fantur | 11. April 2012
Schlagworte, die am Anfang der Firma stehen und das Charakteristikum oder den Firmenkern bilden, können auch bei ähnlichem Unternehmensgegenstand gleichlautend für mehrere Unternehmen gebraucht werden, wenn es sich bei diesen um Konzerngesellschaften handelt. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden.
Aus den Entscheidungsgründen des OGH:
Erfordernis der Firmenunterscheidbarkeit
Nach dem Gesetz muss sich jede neue Firma von allen an dem selben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Verwandte Formen im Geschäftsverkehr bzw. Firmenkern maßgeblich
Für die Frage der Unterscheidbarkeit ist nicht der vollständige Firmenwortlaut, sondern die im Geschäftsverkehr verwendete Form oder der Firmenkern maßgeblich, regelmäßig also das erste Wort der Firma, wenn dieses deren Charakteristikum bildet. Bei
- Branchennähe bzw.
- gleichem Unternehmensgegenstand
sind strengere Anforderungen an die Unterscheidbarkeit zu stellen.
Ausnahme für Konzerngesellschaften
Derartige Schlagworte, die am Anfang des Firmenwortlautes stehen und das Charakteristikum oder den Firmenkern bilden, können auch bei ähnlichem Unternehmensgegenstand gleichlautend für mehrere Unternehmen gebraucht werden, wenn es sich bei diesen um Konzerngesellschaften handelt.
Quelle: OGH, 14.09.2011, 6Ob139/11a, GES, 2012, 133
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Gesellschaftsrecht, insbesondere die Beratung und Vertretung im GmbH-Recht und im Firmenbuchrecht.
- Firma: Anforderungen an die Unterscheidbarkeit bei häufig vorkommendem Familiennamen
- GmbH-Firmenwortlaut: Bloße Kombination aus Gattungsbezeichnung und geografischem Begriff
- Bildzeichen im Firmenwortlaut
- Begriff „Investments“ im Firmenwortlaut auch ohne Investmentfondskonzession zulässig
- Rechtsform-Zusatz „GsmbH“ bei Gesellschaft mit beschränkter Haftung unzulässig
- Reine Branchenangaben im Firmenwortlaut einer GmbH
- Firma einer GmbH: Unterscheidungskraft und Irreführung
Themen: GmbH | 1 Kommentar »
27. Juni 2012 um 17:38
Fachliteratur dazu: Birnbauer, Entscheidungsanmerkung, Der Gesellschafter (GesRZ) 2012, 179