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Reine Branchenangaben im Firmenwortlaut einer GmbH
von Dr. Lukas Fantur | 7. Oktober 2010
Firmenwortlaut der GmbH: Gegen die herrschende Auffassung, die reine Branchenbezeichnungen als Sachfirma einer GmbH für unzulässig erachten, wendet sich der Innsbrucker Uni-Professor Wilfried Thöni.
Beispiele für eine reine Sachfirma
- „Handels GmbH“
- „Immobilienmakler GmbH“
- „Lebensmittelgroßhandels GmbH“
- „Fitnessstudio GmbH“
Reine Sachfirma nach herrschender Auffassung unzulässig
Firmenwortlaute wie die oben angeführten hält die herrschende Lehre und Rechtsprechung für unzulässig. Dagegen wendet sich Thöni in einem aktuellen Sachaufsatz, mit u.a. folgenden Argumenten:
Europarecht verlangt liberale Auslegung
Aus europarechtlicher Perspektive sei eine liberale Auslegung des Rechts der Firmenwortlaute angezeigt, damit Unternehmer aus anderen EU-Staaten mit liberalerem Firmenrecht nicht in ihrer Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt werden und Inländer nicht schlechter gestellt werden als Unternehmer aus anderen EU-Staaten.
Allerweltsnamen ohne Zusatz zulässig
Auch bei Allerweltsnamen wie Müller und Mayer usw. ist es in Österreich nach der herrschenden Auffassung zulässig, dass eine Firma nach dem Familiennamen eines solchen „Allerwelts-Gesellschafters“ ohne Beifügung des Vornamens oder eines sonstigen individualisierenden Zusatzes zulässig sein soll, z.B. „Müller GmbH“, „Mayer-GmbH“, „Huber-GmbH“•
Vor diesem Hintergrund sei es ein Wertungswiderspruch, wenn man bei Personenfirmen Allerweltsnamen ohne weiteren Unterscheidungszusatz für zulässig hält, dasselbe aber bei „Sachfirmen“ mit reinen Brachenangaben nicht zulässt.
Markenrechtliches Freihaltebedürfnis?
Thöni sieht kein Problem, dass ein Mitbewerber mit einer Sachfirma das „Freihaltebedürfnis“ für diese Bezeichnung für seine Mitbewerber beeinträchtigen könnte.
Soweit ein Wettbewerber eine bestimmte Gattungsbezeichnung im Firmenwortlaut bereits verwende, sei die Verweisung der Wettbewerber auf individualisierende Zusätze keine unzumutbare Benachteiligung.
Quelle: Thöni, Zulässigkeit reiner Branchenangaben als Sachfirma einer GmbH? ecolex 2010, 678 ff.
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Ich bin Rechtsanwalt in Wien. Langjähriger hauptsächlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das GmbH-Recht. Über mich.
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