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Symposium zur GmbH-Reform
von Dr. Lukas Fantur | 18. Januar 2008
Im Justizministerium fand heute (18.1.2008) unter dem Titel „Herausforderungen für die GmbH im Wettbewerb der Rechtsordnungen“ ein Symposium zur GmbH-Reform statt.
„Spätestens in einem Jahr soll ein Begutachtungsentwurf vorliegen“, kündigte Justizministerin Maria Berger, die sich eine Absenkung des Kapitals auf 10.000 Euro vorstellen kann, an.
Österreich hat höchstes Mindestkapital
WU-Professorin Susanne Kalss wies auf den Umstand, dass Österreich weltweit das höchste Mindestkapital für eine GmbH verlange, hin. Die mit der derzeit stattfindenden GmbH-Reform in Deutschland geschaffene Variante der GmbH – die „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“, bei der kein Mindestkapital mehr verlangt wird – sei eine ernsthafte Konkurrenz und verlange eine Reaktion von Österreich. Es gehe nicht mehr um die britische Limited, sondern um die neue Konkurrenz aus Deutschland.
Weiters wies Kalss auf die Systemdivergenz zwischen den österreichischen Regeln zur Kapitalaufbringung einerseits und zur Kapitalhaltung andererseits hin. Während bei der Gründung sehr strenge, institutionelle Verfahren vorgesehen sein, gäbe es im Bereich der Kapitalhaltung fast keine Verfahrensvorschriften (einmal abgesehen vom Abschlussprüfer), stattdessen aber Haftungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Diese Divergenz der Systeme sollte angeglichen werden.
Die derzeit bei der GmbH-Gründung erforderliche Bankbestätigung ist nach Kalss ein bürokratisches Hindernis. Kritisiert wurde von Kalss auch die derzeit bestehende so genannte Differenzhaftung gemäß § 10a GmbH-Gesetz. Auch wenn eine Sacheinlage ordnungsgemäß zuerst durch die Geschäftsführer und dann extern durch Sacheinlageprüfer und Firmenbuchgericht geprüft werde, könne einen Gesellschafter derzeit dennoch, auch ohne Verschulden, die „Hammerkeule“ dieser Differenzhaftung treffen.
Ulrich Seibert vom Bundesjustizministerium in Berlin referierte zum Stand der deutschen GmbH-Reform.
Thomas Bachner von der WU-Wien wies unter anderem auf Probleme, die sich im Zusammenhang mit den Vorschriften des Eigenkapitalersatzgesetzes bei einer Senkung des Mindeststammkapitals ergeben würden, hin. Im Ergebnís sympathisierte Bachner mit einer GmbH ohne Mindeststammkapital, jedoch nur mit flankierenden Maßnahmen.
Konservativ fiel die Stellungnahme von Hans-Georg Koppensteiner, Professor emeritus aus Salzburg und Doyen des östereichischen GmbH-Rechts, aus. Seiner Auffassung nach dürfe es keine Haftungsbeschränkung „zum Nulltarif“ geben. Das Mindeststammkapital solle beibehalten werden.
Rosemarie Schön von der Wirtschaftskammer Österreich kritisierte in der abschließenden Podiumsdiskussion die verhältnismäßig lange Eintragungsdauer bei GmbH-Gründungen. Nach einer Studie der Weltbank betrage diese in Österreich durchschnittlich 28 Tage. Selbst wenn nur die Hälfte wahr wäre, wäre es immer noch viel zu lang. Andere Teilnehmer lobten hingegen die rasche Arbeitsweise der Firmenbuchgerichte.
Gründungskosten zu hoch
Mit durchschnittlich 2.500 Euro für Notariatsakt und Veröffentlichungskosten seien die Gründungskosten zu hoch, so Schön. Veröffentlichungen in der Wiener Zeitung sollten abgeschafft werden, im 21. Jahrhundert seit dies nicht mehr zeitgemäß. Außerdem wolle man seitens der Wirtschaftskammer die Diskussion über die derzeit noch geltende Notariatsaktspflicht eröffnen. Weiters spreche sich die Wirtschaftskammer für eine Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro aus.
Wenig Zustimmung fand der Vorschlag von Helmut Gahleithner von der Arbeiterkammer, der seine Senkung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Einrichtung für Aufsichtsräte plädierte.
Martin Karollus, Universitätsprofessor in Linz, sprach sich in seinem Statement für eine gesetzliche Regelung des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen aus, was derzeit nicht möglich sei. Außerdem sei das heutige Steuerrecht ein Hindernis; eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung wäre erstrebenswert.
Ablehnend zu einer „GmbH light“ zeigte sich Heinz Krejci, Professor am Wiener Juridicum.
In ihrem Schlusswort meinte Sonia Bydlinski, zuständige Abteilungsleiterin im Justizministerium, dass die derzeit stattfindende GmbH-Reform in Deutschland genau beobachtet und sicherlich ihre Auswirkungen auf die österreichische Reform haben werde.
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