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GmbH-Gründung künftig ohne Notar
von Dr. Lukas Fantur | 25. August 2015
Die Bundesregierung hat beschlossen, GmbH-Gründungen zu vereinfachen. Um den Gründern Geld und Zeit zu sparen, soll dabei die Rolle der Notare zurückgedrängt werden. Die Umsetzung soll noch 2015 erfolgen.
Handysignatur statt notarieller Beglaubigung
Die elektronische Signatur (Handysignatur) soll künftig die notarielle Unterschriftsbeglaubigung ersetzen.
Keine Notariatsaktspflicht für Standardgründungen mit Mustersatzung
Zudem soll künftig die Notariatsaktspflicht für den Gesellschaftsvertrag bei Neugründungen mit Mustersatzung entfallen, sofern eine gleichwertige Lösung gefunden wird, die dem Prävisionserfordernis im Hinblick auf Wirtschaftskriminalität gerecht wird. Seriöse und nachhaltige Gründungen müssen weiterhin sichergestellt werden.
Verwaltungsvereinfachung
Diese und andere Maßnahmen laufen bei der Bundesregierung unter dem Titel „Reformdialog Verwaltungsvereinfachung“. Laut dem Papier „Reformdialog Verwaltungsvereinfachung“ vom 23.06.2013 sollen diese Schritte bis Jahresende 2015 umgesetzt werden.
Quelle: Papier „Reformdialog Verwaltungsvereinfachung“ vom 23.06.2015
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
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