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Deutschland: Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen
von Dr. Lukas Fantur | 24. Mai 2007
Das deutsche Bundeskabinett hat am 23.05.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Kampf gegen Limited
Damit soll unter anderem der Flucht vieler Unternehmensgründer in die britische Limited der Kampf angesagt werden.
Die Schwerpunkte des Gesetzesentwurfes sind insbesondere:
– Die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro.
– Zusätzliche Schaffung einer „Ein-Euro-GmbH“ als Einstiegsvariante der GmbH, die „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“. Dies ist eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten, sondern hat das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach anzusparen.
– Einführung eines Mustergesellschaftsvertrags. Für so genannte „Standardgründungen“ (u.a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist zur Gründung der Gesellschaft kein Notariatsakt erforderlich, sondern nur eine Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften.
Nach einer Pressemeldung des Bundesjustizministeriums seien die Regelungen in diesem Mustergesellschaftsvertrag einfach und selbsterklärend, sodass keine Beratung mehr erforderlich sei. Der Verfasser dieses Weblogs prophezeit hingegen bereits jetzt, dass die Anzahl der streitigen Auseinandersetzungen zwischen GmbH-Gesellschaftern als Folge dieses Mustervertrages sprunghaft ansteigen wird.
– Beschleunigung der Registereintragung
– Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs von Gesellschaftsanteilen. In Hinkunft soll der gutgläubige Erwerb von Gesellschaftsanteilen möglich sein (durch Vertrauen auf die neu geschaffene „Gesellschafterliste“ unter gewissen Umständen).
– Sicherung des Cash-Pooling. Das bei der Konzernfinanzierung international gebräuchliche Cash-Pooling soll auf eine verlässliche Rechtsgrundlage gestellt werden.
Quelle: Deutsches Bundesjustizministerium
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