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Deutschland: GmbH-Reform beschlossen
von Dr. Lukas Fantur | 28. Juli 2008
Deutscher Bundestag beschließt GmbH-Reform
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Das Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren.
- Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll “unkomplizierte GmbH-Standardgründungen”, wie das deutsche Justizministerium meint. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren.
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert kleinen Existenzgründern die Gründung.
- Das Mindestkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 Euro bleiben. Damit soll der Ruf und das Ansehen des deutschen Mittelstand nicht angetastet werden, lautet die Begründung.
- Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden.
- Die Reform soll Oktober oder November 2008 in Kraft treten.
Quelle: Pressemeldung dt. Bundesjustizministerium vom 26.06.2008
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