« Baldiges Aus für Pflichteinschaltungen in Wiener Zeitung? | Home | GmbH-Jahresabschluss »
Aktuelles zur deutschen GmbH-Reform
von Dr. Lukas Fantur | 14. Juni 2008
Informationen aus erster Hand zur deutschen GmbH-Reform erteilte Prof. Dr. Ulrich Seibert, Ministerialrat im deutschen Bundesministerium der Justiz am 11.6.2008 bei einem Vortrag an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Der Vortrag kann als Video angesehen werden.
GmbH-Reform: Änderungen gegenüber dem MoMiG-Regierungsentwurf
Gegenüber dem Regierungsentwurf wird es voraussichtlich (unter anderem) folgende Änderungen geben:
Das Mindeststammkapital bei der (“echten”) GmbH beträgt in Deutschland weiterhin wie bisher 25.000 Euro. Die „Unternehmergesellschaft“ (UG) als 1-Euro-Alternative bleibt jedoch.
Zur Gründung der Unternehmergesellschaft wird nun ein “notariell beurkundetes Gründungsprotokoll” statt einer bloß beglaubigten Mustersatzung erforderlich sein. Dem Gesetz wird ein Musterprotokoll angefügt. Gebühren hierfür sollen “sehr niedrig” sein.
Eine Regelung zur eigenkapitalersetzenden Nutzungsüberlassung soll – man höre und staune – nach österreichischem Vorbild – geschaffen werden.
Video
Auf „Unternehmensrechtlich Notizen“ kann das Video angesehen werden. Auf der Seite der Dusseldorf Law School findet sich ein Veranstaltungsbericht mit näheren Details.
- Deutschland: GmbH-Reform beschlossen
- GmbH-Reform im Deutschen Bundestag
- Deutsche GmbH-Reform tritt am 1. November 2008 in Kraft
- Symposium zur GmbH-Reform
- Deutscher Bundestag beschließt über GmbH-Reform
- Scheitert die deutsche GmbH-Reform?
- GmbH-Reform: Umfrage zu Mindeststammkapital
- GmbH-Reform: Angekündigter Gesetzesentwurf ist ausgeblieben
- GmbH-Reform in Österreich vor dem Scheitern
- Grundzüge der österreichischen GmbH-Reform
Themen: GmbH-Reform | 0 Kommentare »

