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Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird neu geregelt
von Dr. Lukas Fantur | 29. April 2014
Das Justizministerium hat einen Begutachtungsentwurf für eine Neuregelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR) vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am 23. Mai 2014.
Neufassung der GesBR im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
Der Abschnitt zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Allgemeinen Bürerlichen Gesetzbuch (ABGB) soll neu gefasst werden.
Die neuen Regelungen werden in folgende 7 Abschnitte gegliedert:
- Allgemeine Bestimmungen
- Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander
- Rechtsverhältnisse zu Dritten
- Gesellschafternachfolge
- Umwandlung
- Auflösung
- Liquidation
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich GmbH-Recht, Autor zahlreicher Publikationen zum GmbH-Recht und Herausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Haftung von Gesellschaftern für Vertragsverletzungen der Gesellschaft
- Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Willensbildung bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Geltendmachung von Forderungen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Gesellschafter-Ausschluss bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Lebensgemeinschaft als stillschweigende Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Themen: Gesellschaft bürgerlichen Rechts | 0 Kommentare »