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Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaftsgründung für Bürger aus Reformstaaten: EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
von Dr. Lukas Fantur | 14. Mai 2009
Niederlassungsfreiheit: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich im Bereich des Binnenmarkts fortzusetzen.
Von Österreich wird gemäß Artikel 228 EG-Vertrag vollständige Informationen über die Einhaltung früherer Gerichtsurteile zu Berufsqualifikationen bzw. Niederlassungsbeschränkungen angefordert.
Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Verurteilung wegen Benachteiligung von Unternehmensgründern aus Reformstaaten
2006 hat die Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es
- polnischen,
- slowenischen,
- slowakischen,
- tschechischen,
- ungarischen,
- lettischen,
- litauischen und
- estnischen
Staatsangehörigen bei einer gewünschten Unternehmensgründung in Österreich ein unverhältnismäßig langes Verfahren vorschrieb, in dessen Verlauf jeder Unternehmenseigentümer nachweisen musste, dass er/ sie tatsächlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensleitung ausübte.
In seinem Urteil vom 22. Dezember 2008 (Rechtssache C-161/07) vertrat der Europäische Gerichtshof den Standpunkt, dass Österreich seinen Verpflichtungen aus Artikel 43 EG-Vertrag nicht nachgekommen ist.
EU-Kommission: Österreich kommt Verurteilung durch EuGH nicht nach
Auf ein Schreiben der Kommission hin, in dem sie Österreich um Angaben zu den zur Durchführung des EuGH-Urteils ergriffenen Maßnahmen bat, teilte die österreichische Regierung mit, dass ein EU-konformer Gesetzentwurf ausgearbeitet worden sei und im nationalen Parlament erörtert werde.
Nach Auffassung der EU-Kommission kann ein nicht verabschiedeter Gesetzestext nicht als eine geeignete Maßnahme angesehen werden kann, um dem EuGH-Urteil gegen Österreich vom Dezember 2008 nachzukommen. Auch habe die österreichische Regierung keinen genauen Zeitplan für die Annahme dieses Textes vorgelegt.
Folglich habe die Kommission beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 228 EG-Vertrag zukommen zu lassen.
Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission IP/09/767 vom 14.05.2009
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht.
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