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Jahresabschluss-Pflicht für Gesellschaften soll teilweise abgeschafft werden
von Dr. Lukas Fantur | 26. Februar 2009
Jahresabschluss abschaffen: EU-Kommission will Rechnungslegungsanforderungen für Kleinstunternehmen abschaffen
Den Mitgliedsstaaten soll es ermöglicht werden, die Verpflichtungen zur Jahresabschluss-Erstellung für die Kleinstunternehmen vollständig abzuschaffen.
Jahresabschluss abschaffen: Was sind „Kleinstunternehmen“ im Sinne dieses Vorschlages?
Kleinstbetriebe im Sinne des Vorschlags sind Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme von nicht mehr als 500.000 Euro
- Netto-Umsatz von nicht mehr als 1 Million Euro
- Nicht mehr als durchschnittlich zehn Mitarbeiter im Laufe des Geschäftsjahres
Jahresabschluss abschaffen: Warum?
Der Vorschlag zielt auf eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands für – in den Augen der EU-Kommission – Kleinstunternehmen ab und soll ihnen helfen, ihr Potenzial für mehr Wachstum und Beschäftigung einzusetzen. Dies sei gerade jetzt in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs wichtig.
Quelle: Europäische Kommission
Der Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht.
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Themen: EU-Recht, Jahresabschluss | 1 Kommentar »
27. Februar 2009 um 09:57
Den Steuerberatern bricht ein wesentliches Geschäftsfeld weg. Die gewerblichen Buchhalter wird es freuen.