« Einlagenrückgewährverbot bei GmbH: Motiv, Absichten oder getroffene Vereinbarungen ändern nichts an der Unzulässigkeit | Home | Vortragsankündigung: Gesellschafterstreit in der GmbH – ausgewählte Fragen »
Brexit: Auswirkungen auf Limited in Österreich
von Dr. Lukas Fantur | 21. August 2016
Brexit. Das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU wird Folgen für die in Österreich ansässigen britischen Limiteds haben.
Brexit: Ende der Niederlassungsfreiheit für Limited
Der Brexit des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird für die Briten voraussichtlich das Ende der Niederlassungsfreiheit bedeuten. Zwar wird das noch Gegenstand der Austrittsverhandlungen sein.
Allgemein wird aber prognostiziert, dass eine völlige Beibehaltung der Niederlassungsfreiheit nicht zu erwarten ist.
Auswirkungen des Brexit auf Limited mit Verwaltungssitz in Österreich
Auswirkungen hat das in Österreich ganz konkret auf die zwischenzeitig zahlreichen Limiteds. Dem Vernehmen nach gibt es bereits rund 450 solcher Limited – Scheinauslandsgesellschaften mit Verwaltungssitz in Österreich.
Mit Wegfall der Niederlassungsfreiheit droht diesen
- der Entzug der Anerkennung als ausländische juristische Person und
- damit gegebenenfalls auch die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Brexit: Gegenmaßnahmen für Limited
In einem kürzlichen Artikel in der Presse gibt Thomas Bachner, Asistenzprofessor an der WU-Wien der Praxis bereits Vorschläge in die Hand, wie dieses Problem aus österreichischer Sicht bewältigt werden könnte. Als Mittel stehen zur Verfügung:
- grenzüberschreitende Verschmelzung der Limited auf eine zuvor gegründete GmbH
- side-stream-Einbringung der österreichischen Zweigniederlassung der Limited in eine GmbH mit identem Gesellschafterkreis
Quelle: Bachner, Durch den Brexit droht der Limited der Exitus, Die Presse 03.07.2016
Über mich
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsbereich Gesellschaftsrecht, Autor zahlreicher Publikationen zum Gesellschaftsrecht und Mitherausgeber der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht.
- Brexit: Befristetes Sondergesetz soll britische Limiteds vor Rechtsverlust bewahren
- Falle für Limited-Unternehmer
- Aktuelle Zahlen zu GmbH und Limited
- Deutschland kämpft gegen die Limited
- Jersey-Gesellschaften mit faktischer Verwaltung von Österreich aus
- Limited-Gründung: Firmenbuchgerichte prüfen weiterhin sehr streng
- Limited: Beschlussanfechtung nur vor englischen Gerichten
- Einfache GmbH als Antwort auf britische Limited gefordert
Themen: EU-Recht, Limited | 1 Kommentar »
21. August 2016 um 12:09
Das ist ein sehr interessanter Artikel mit hohem praktischen Bezug, auch in Deutschland. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man die Ltd. bei einem Austritt GB weiterhin tolerieren wird.