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Die Europäische Privatgesellschaft kommt
von Dr. Lukas Fantur | 8. Juni 2009
Europäische Privatgesellschaft: Was gibt es Neues?
Der Entwurf der Europäischen Kommission über eine Europäische Privatgesellschaft ist vor kurzem im Europäischen Parlament eingelangt. Die neue Gesellschaftsform ist speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gedacht.
Merkmale der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – SPE)
Die neue Gesellschaftsform zeichnet sich nach dem Entwurf u.a. durch folgende Eigenschaften aus
- Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit dem Betrag, zu dessen Einzahlung sie sich verpflichtet haben.
- Die Gründung soll auch mit einem Kapital von nur 1 Euro möglich sein.
- Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung der SPE müssen sich nicht im selben Mitgliedstaat befinden wie der eingetragene Sitz.
- Die Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat soll möglich sein.
Skepsis in Österreich
Das vorgesehene
- Mindestkapital von 1 Euro, aber auch
- das Fehlen eines grenzüberschreitenden Bezugs
als Voraussetzung zur Gründung wird von den meisten österreichischen Interessenvertretungen als problematisch gesehen.Die weitere Möglichkeit der Trennung von Satzungssitz und dem Ort der tatsächlichen Geschäftsausübung werde überdies zu einem „forum-shopping“ führen, um unliebsamen Bestimmungen über die Arbeitnehmermitbestimmung zu entgehen.
Grenzüberschreitender Bezug gefordert
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat inzwischen einen grenzüberschreitenden Bezug als Gründungsvoraussetzung einer Europäischen Privatgesellschaft gefordert. Zur Vermeidung von Missbräuchen – insbesondere in Hinblick auf Arbeitnehmermitbestimmung, sei ein solcher erforderlich.
Als Beispiele für einen solchen grenzüberschreitenden Bezug, der vorliegen müsse, nennt der Ausschuss:
- Die Gründungsgesellschafter aus kommen aus unterschiedlichen Mitgliedsstaaten, oder
- der Unternehmensgegenstand erstreckt sich auf mehr als einen Mitgliedsstaat, oder
- es werden Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedsstaaten gegründet.
Zeitplan
Die Europäische Kommission plant, dass die Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft am 1. Juli 2010 in Kraft treten soll, räumt aber ein, dass dieses angestrebte Datum vom Fortgang der Verhandlungen über die Verordnung abhängig ist.
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