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Europäische Privatgesellschaft: Große Mehrheit im Europäischen Parlament
von Dr. Lukas Fantur | 11. März 2009
Das Europäische Parlament hat am 10.3.2009 zum Vorschlag der EU-Kommission über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft Stellung genommen.
Europäische Privatgesellschaft – Mindestkapital
Der Vorschlag der EU-Kommission verzichtet auf ein Stammkapital bei Gründung. Die Europäische Privatgesellschaft kann mit 1 Euro gegründet werden.
Das Parlament hat allerdings beschlossen, dass dies nur gilt, sofern das Leitungsorgan eine Solvenzbescheinigung unterzeichnet.
Falls die Satzung keine diesbezügliche Bestimmung enthält, muss das Kapital der Europäischen Privatgesellschaft mindestens 8.000 Euro betragen.
Arbeitnehmermitbestimmung
Für die Arbeitnehmermitbestimmung soll das Recht des Mitgliedstaats gelten, in dem die Europäische Privatgesellschaft ihren Sitz hat („Herkunftsmitgliedstaat“).
Sehen die Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats Mitbestimmungsrechte vor, soll die gesamte Belegschaft der Europäischen Privatgesellschaft das Recht haben, einen Teil der Mitglieder des Verwaltungs- oder des Aufsichtsorgans der Europäischen Privatgesellschaft zu wählen oder zu bestellen oder deren Bestellung zu empfehlen oder abzulehnen.
Eine Europäische Privatgesellschaft soll nicht zur Umgehung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer missbraucht werden dürfen.
578 Abgeordnete stimmten mit Ja, 72 mit Nein, 25 enthielten sich.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments REF: 20090309IPR51336
Über den Autor
Ich bin Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht.
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Themen: Europäische Privatgesellschaft | 2 Kommentare »
11. März 2009 um 12:47
Danke für den sehr informativen Artikel,
Es würde mich interessieren welche realen Implikationen Sie sehen für das UGB in Österreich.
Ich denke im Rahmen der Schaffung des Gesetzes SPE wäre es geschickt die Rahmenbedingungen der „lokalen“ Kapitalgesellschaften zu überdenken und auch eine adäquate Parallelgesellschaft einzuführen (ohne den europäischen Fokus) wobei die Umgründung hier erleichtert werden sollte
Ein paar Gedanken hierzu unter:
http://twentyfourseven.cc/2009/03/europaische-privatgesellschaft-vs-gmbh-light-10000-euro-gmbh/
13. März 2009 um 06:37
Ich glaube eher nicht, dass die Einführung einer Europäischen Privatgesellschaft besondere Änderungen des Unternehmensgesetzbuches erforderlich machen wird. Allerdings denkt man derzeit an Begleitmaßnahmen im Insolvenzrecht, die aus Anlass der beabsichtigten Herabsetzung des Mindestkapitals eingeführt werden sollen und die auch für die Europäische Privatgesellschaft gelten sollen: http://www.gmbhrecht.at/gmbh-reform-osterreich/gmbh-mindest-stammkapital-10000-euro/