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    Gesellschaftsvertragliches Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers: Entsendungs- oder Nominierungsrecht?

    von Dr. Lukas Fantur | 22. Dezember 2023

    Ein einem Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag eingeräumtes Recht auf Bestellung eines Geschäftsführers kann

    – als Entsendungsrecht oder
    – als (bloßes) Nominierungsrecht

    ausgestaltet sein.

    Geschäftsführer: Entsendungsrecht

    Bei einem Entsendungsrecht bedarf es zur wirksamen Bestellung einer Person zum Geschäftsführer zusätzlich zum Bestellungsakt des Berechtigten keiner weiteren Rechtsakte der anderen Gesellschafter.

    Geschäftsführer: Nominierungsrecht

    Beim Nominierungsrecht bedarf es hingegen noch der Beschlussfassung durch die Gesellschafter. Diese sind verpflichtet, für die nominierte Person zu stimmen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

    „Recht auf Bestellung“: Auslegung im Zweifel

    Die gesellschaftsvertragliche Formulierung, bei der ein „Recht auf Bestellung“ eingeräumt wird, ist objektiv unklar. Im Zweifel ist (nur) von einem bloßen Nominierungsrecht auszugehen (vertretbare Auslegung der Vorinstanz).

    Quelle: OGH 18.11.2022, 6 Ob 42/22b = GES 2022, 392

    Über mich

    Ich bin Rechtsanwalt in Wien und (Mit-)Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (GES). Als Rechtsanwalt in Wien beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Gesellschafterstreit bzw. Konflikten in Gesellschaften.

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