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Europäische Privatgesellschaft: Vorbehalte des Deutschen Bundesrates
von Dr. Lukas Fantur | 13. Oktober 2008
Europäische Privatgesellschaft: Stellungnahme des Deutschen Bundesrates
Die von der EU-Kommission vorgschlagene Europäische Privatgesellschaft war das Thema einer vom Deutschen Bundesrat beschlossenen Stellungnahme vom 10.10.2008.
Die Europäische Privatgesellschaft sei nicht erforderlich, weil kleine und mittelständische Unternehmen schon nach geltender Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten Zweigniederlassungen ohne eigene Rechtspersönlichkeiten gründen können.
Darüber hinaus bringe die neue Gesellschaft nicht die zugesagten Einspareffekte. Wesentliche Rechtsgebiete, wie das Steuerrecht oder die Arbeitnehmermitbestimmung seine im von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag nicht geregelt. Dies mache eine umfassende und kostenintensive Rechtsberatung erforderlich.
Weiteres bemängeln die Länder an der konkret vorgeschlagenen Ausgestaltung der Europäischen Privatgesellschaft unter anderem
- dass für ihre Gründung kein grenzüberschreitender Bezug verlangt wird;
- das Gläubigerschutzkonzept: Dieses sei unzureichend. Angesichts der äußerst geringen Mindestkapitalausstattung von nur einem Euro seien andere Gläubiger schützende Maßnahmen notwendig. Ansonsten riskiere die Europäische Privatgesellschaft, zum Sammelbecken für alle diejenigen Unternehmen zu werden, die jeden finanziellen Aufwand vermeiden und gleichzeitig ihre Haftung so weit wie möglich ausschließen möchten.
Quelle: Pressemitteilung Dt. Bundesrat 147|2008 10.10.08
Europäische Privatgesellschaft – Stellungnahme Bundesrat
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