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Europäische Privatgesellschaft SPE – Entwurf vorgelegt
von Dr. Lukas Fantur | 27. Juni 2008
Die Europäische Privatgesellschaft ist als neue Gesellschaftsform speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) gedacht. Vor kurzem hat die Europäische Kommission den Vorschlag (Entwurf) für eine EU-weite Verordnung über das „Statut der Europäischen Privatgesellschaft“ veröffentlicht.
Europäische Privatgesellschaft – Vorteile
Für die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft werden u.a. ins Treffen geführt:
- Sie soll als Gesellschaftsform in allen EU-Mitgliedstaaten etabliert werden.
- Sie wird als einfache, flexible und transparente Gesellschaftsform bezeichnet.
- Sie erlaubt Unternehmern generell, Gesellschaften oder Tochtergesellschaften europaweit mit derselben gesellschaftsrechtlichen Struktur zu gründen, unabhängig davon, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat.
- Mit der neuen Gesellschaftsform soll eine EU-weit leicht erkennbare Gesellschaftsform geschaffen werden.
Societas Privata Europaea – SPE
Die Abkürzung für die Europäische Privatgesellschaft soll SPE sein, was für Societas Privata Europaea steht. Durch das Kürzel für die lateinische Bezeichnung sollen keine Übersetzungen in die jeweiligen Landessprachen benötigt werden.
Europäische Privatgesellschaft – Kennzeichen
Die neue Gesellschaftsform zeichnet sich nach dem Entwurf u.a. durch folgende Eigenschaften aus
- Haftungsbeschränkung der Gesellschafter mit den Betrag, zu dessen Einzahlung sie sich jeweils verpflichtet haben.
- Der öffentliche Handel von Geschäftsanteilen soll unzulässig sein.
- Die Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung der SPE müssen sich nicht im selben Mitgliedstaat befinden wie ihr eingetragener Sitz. Im übrigen wird die Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedstaat möglich sein.
- Die Anmeldung einer Europäischen Privatgesellschaft zur Gründung soll auf elektronischem Weg in der jeweiligen Landessprache des Mitgliedstaates erfolgen können.
- Die Gründung soll auch mit einem Kapital von nur 1 Euro möglich sein.
- Gesellschafter sollen weitgehend frei sein, die mit einem Geschäftsanteil verbundenen Rechte wie Stimmrechte festzulegen oder in Hinblick auf die Übertragung von Anteilen nähere Regelungen vorzusehen.
Europäische Privatgesellschaft – Zeitplan
Die Europäische Kommission plant, dass die Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft am 1. Juli 2010 in Kraft treten soll, räumt aber ein, dass dieses angestrebte Datum vom Fortgang der Verhandlungen über das Statut abhängig ist.
Quelle: Europäische Kommission
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