Sie sind hier: » Home » Europäische Privatgesellschaft » Blog article: Europäische Privatgesellschaft: noch viel Diskussion


  • Der Autor:
    Dr. Lukas Fantur Rechtsanwalt in Wien


  • Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur

    Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsgebieten GmbH-Recht und Gesellschafts- recht.


    Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Gesellschafts-recht.

  • Kontakt

  • Paniglgasse 19
    1040 Wien - Österreich
    T: +43-1-513 85 20
    F: +43-1-513 85 20-20
    E: office [at] fantur [Punkt] at
    www.Fantur.at



    1:16

    Twitter.com/GmbHRecht

    facebook
  • Gesellschaftsrecht Ressourcen




  • « | Home | »

    Europäische Privatgesellschaft: noch viel Diskussion

    von Dr. Lukas Fantur | 26. September 2008

    Die Europäische Privatgesellschaft war Thema eines Vortrags von Prof. Peter Hommelhoff (Universität Heidelberg) am 25.9.2008 im Justizministerium in Wien. Die EU-Verordnung über die Europäische Privatgesellschaft (SPE), die 2010 in Kraft treten soll, ist allerdings Gegenstand heftiger rechtspolitischer Kontroversen, wie die anschließende Diskussion zeigte.

    Europäische Privatgesellschaft: Spannungsverhältnis zu nationalen GmbH

    Als geplante Gesellschaftsform ohne jedes Mindestkapital - und das auch noch ohne jede Vorgabe zur Einzahlung anlässlich der Gründung - stehe die Europäische Privatgesellschaft zweifellos in einem Spannungsverhältnis zu nationalen GmbH, so Hommelhoff.

    Da Notare nach dem Verordnungsentwurf für die Europäische Privatgesellschaft weder bei der Gründung noch bei Satzungsänderungen zur Mitwirkung berufen seien, stellte Hommelhoff überdies einen „europäischen Verzicht auf die Notare“ fest.

    Die Europäische Privatgesellschaft trete in freien Wettbewerb neben die nationale GmbH und dürfe sich trotzdem gleich „europäisch“ nennen. Nicht zuletzt wegen

    würden nationale Gesellschaftsformen künftig schlichtweg nicht mehr genützt werden, befürchtete Hommelhoff, der sich dagegen aussprach, dass die Europäische Privatgesellschaft künftig für rein nationale Zwecke verwendet werden kann.

    Europäische Privatgesellschaft und Notare

    Die anschließende Diskussion drehte sich zunächst um die Funktion der Notare. Während Rupert Brix, Notar in Wien, die Rolle der Notare unterstrich, meine Hanspeter Hanreich (Wirtschaftskammer Österreich), die Beurkundungstätigkeit der Notare sei nicht mehr zeitgemäß.

    Europäische Privatgesellschaft: Noch viel zu tun

    Besonders kritisch sieht Heinz Krejci, Ordinarius in Wien, die Europäische Privatgesellschaft. Von EU-weiter Einheitlichkeit dieser neuen Gesellschaftsform könne nicht gesprochen werden, weil der EU-Verordnungs-Gesetzgeber zu viele Ordnungsfragen der Regelung durch die Satzung überlasse. Statt einer Mustersatzung, an die sich viele Gründer möglicherweise nicht hielten, bedürfe es eines dispositiven Rechts, das dann gelten solle, wenn die Gründer nichts selbst in der Satzung regeln.

    Es bestehe die Gefahr des „Verschwinden-Lassens“ von Gesellschaftern. Denn der Verordnungsentwurf sehe keine Registrierung der Gesellschafter im Firmenbuch vor, sondern bloß die Führung eines Registerbuches durch die Geschäftsführer. Das sei eine Behinderung [des Rechtsverkehrs].

    Die Europäische Privatgesellschaft sei zwar eine kluge Einrichtung, aber so, wie sie jetzt dastehe, gehöre sie noch ordentlich überarbeitet.

    Home | GmbH-Gründung | Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

    Mehr zum Thema:

    Themen: Europäische Privatgesellschaft | 0 Kommentare »

    Schreiben Sie einen Kommentar zu diesem Artikel: