« Notariatsaktspflicht bei GmbH-Gründung: Leitl fordert Abschaffung | Home | Gesellschaftsrecht Österreich – Was Sie in diesem Online-Magazin finden »
Managergehälter: Künftig strengere Auflagen in Deutschland
von Dr. Lukas Fantur | 23. Januar 2009
Schärfere Regeln für Managergehälter
In Deutschland hat sich eine Koalitionsarbeitsgruppe auf strengere Regeln für Managergehälter bei Aktiengesellschaften geeinigt.
Managergehälter: Eckpunkte der deutschen Reform
Das sind die Eckpunkte der in Deutschland geplanten Änderungen bei Managergehältern:
- Aktienoptionen sollen von jetzt mindestens zwei Jahren auf vier Jahre verlängern werden.
- Der gesamte Aufsichtsrat (und nicht nur Aufsichstrats-Ausschüsse) sollen für die Managerverträge verantwortlich sein.
- Die Bestimmungen im (deutschen) Aktiengesetz zur Kürzung von Managergehältern bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung sollten „griffiger“ gestaltet werden.
- Bonus-Regelungen sollen nur noch längerfristig greifen.
- Die Haftung von Aufsichtsräten, die „unangemessene“ Managergehälter genehmigen, wird verschäft.
Quelle: Reuters Deutschland, 22.01.2009
nach oben | Der Autor: Rechtsanwalt Wien Dr. Lukas Fantur
- Managergehälter: Gesetzesreform in Deutschland
- Managergehälter werden in Deutschland gesetzlich beschränkt
- Bandion-Ortner zu Managergehältern
- Managervergütung: Deutschland plant Änderungen
- Ethikkommission für Manager-Verträge
Themen: Aktiengesellschaft, International | 1 Kommentar »
22. Oktober 2009 um 14:46
Geht es hier nicht um mehr? Muss man nicht weitere Aspekte in der Unternehmensführung generell neu überdenken?
Müssen nicht neben der Gehaltsfrage auch Kompetenzverteilung neu gedacht werden?