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Fachsenat für Gesellschaftsrecht beim Obersten Gerichtshof
von Dr. Lukas Fantur | 7. November 2008
Ein eigener Fachsenat für Gesellschaftsrecht wurde mit Beginn des Jahres 2008 beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtet.
Fachsenate versus Mischsystem
Es sei das Bestreben des Obersten Gerichtshofes, besondere Spezialgebiete Fachsenaten zuzuordnen, so Irmgard Griss, Präsidentin des OGH.
Grundsätzlich habe der österreichische OGH aber – im Gegensatz zum deutschen Bundesgerichtshof – ein Mischsystem. Demnach gibt es allgemeine Rechtssachen, die jedem Senat zufallen können.
Fachsache Gesellschaftsrecht
Ob Gesellschaftsrecht überhaupt eine Fachsache sein soll, sei lange diskutiert worden.
Die nunmehrige Einrichtung des Fachsenates bewähre sich, so Griss bei einer Veranstaltung im Festsaal des OGH am 7. November 2008 über „Aktuelle Entwicklungen des Kapitalgesellschaftsrechts in Deutschland und Österreich“.
Bei der Veranstaltung trugen der Vorsitzende des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenates des deutschen Bundesgerichtshofs, Wulf Goette, und Georg Kodek vom 6. Senat des österreichischen OGH vor.
Themen: Aktiengesellschaft | 0 Kommentare »